Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen

  • 1 Allgemeines

1.1   Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt.
1.2   Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, werden selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich durch uns zugestimmt.
1.3    Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, einschließlich mündlicher Zusagen und Nebenabreden mit Mitarbeitern, ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

  • 2 Angebote und Vertragsschluss

2.1   Unsere Angebote und Preisangaben sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind.
2.2   Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben.
2.3   Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurück erstattet.

  • 3 Preise

 3.1   Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde.
3.2   Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3   Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 2 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 6. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich, entweder per Fax oder per E-Mail, erklären.

  • 4 Lieferung und Liefertermine

 4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt, nachfolgend auch „Versendungskauf“ genannt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung selbst zu bestimmen.
4.2   Alle eventuelle genannte Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
4.3   Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. In diesem Fall verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Vor Ablauf der verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht zum Beispiel Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung bleiben unberührt. Unberührt bleibt auch das Rücktrittsrecht des Kunden.
4.4   Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mindestens 2 Kalenderwochen beträgt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.5   Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

  • 5 Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug

5.1   Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.
5.2.  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt entsprechend, sofern der Kunde im Annahmeverzug ist.
5.3.  Erfolgt die Lieferung der Ware durch direkte Versendung der Ware durch unseren Zulieferanten an den Kunden, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware bestimmungsgemäß das Lager unseres Zulieferanten verlassen hat.
5.4   Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
5.5   Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen wie beispielsweise Lagerkosten, zu verlangen. Hierfür berechnen wir für jeden angefangenen Monat eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwertes, beginnend mit dem Liefertermin oder der Lieferfrist beziehungsweise – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche, insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung und/oder Kündigung bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
5.6. Der Kunde ist verpflichtet, unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte, die Ware auch bei unerheblichen Mängeln entgegenzunehmen.

  • 6 Preise und Zahlungsbedingungen

6.1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2   Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis fällig und innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung zu zahlen. Wir sind berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von fünfzig Prozent (50%) des Kaufpreises nach Auftragsbestätigung und weitere fünfzig Prozent (50%) des Kaufpreises nach Mitteilung der Versandbereitschaft zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsstellung.
6.3. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist unser Geschäftssitz. Maßgeblicher Zeitpunkt der fristgerechten Zahlung ist, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, in allen Fällen der Eingang der Zahlung auf unserem Geschäftskonto. Wir sind zur Annahme von Schecks und Wechseln nicht verpflichtet.
6.4   Mit Ablauf der Zahlungsfrist nach § 6 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gemäß § 353 HGB unberührt.
6.5   Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. 6.6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, zum Beispiel durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  • 7 Gewährleistung/Haftung

7.1   Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB nachgekommen ist. Der Käufer gewährleistet insoweit eine Wareneingangskontrolle und hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von einer (1) Woche ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Unabhängig von vorstehender Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel, einschließlich Falsch- und Minderlieferung, innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
7.2   Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
7.3   Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen beziehungsweise nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel.
7.4   Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
7.5   Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
7.6   Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden die auf der Verletzung solcher Vertragspflichten beruhen, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in §5 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
7.7   Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  • 8 Eigentumsvorbehalt

8.1   Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.
8.2   Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
8.3   Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Rücknahme beziehungsweise der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

  • 9 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Zahlungen ist unser Sitz in Großbeeren, für unseren Warenlieferungen, der Versandort.

  • 10 Datenverarbeitung

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

  • 11 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

11.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. 11.2 Der Käufer ist nicht berechtigt Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.
11.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist aussließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für beide Teile Potsdam. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
11.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung oder bei Vorliegen einer Vertragslücke, verpflichten sich die Parteien über eine rechtswirksame, wirtschaftlich äquivalente, ersetzende Bestimmung zu verhandeln. 11.5 Änderungen und Ergänzungen bedürften der Schriftform, dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.